Steuersenkung für Hotelgewerbe muss auch Verbrauchern nutzen

11.01.2010 | Leipzig
Test der Verbraucherzentrale Sachsen mit enttäuschendem Ergebnis

"Eine stichprobenartige Überprüfung der Hotelpreise in Sachsen, die wir Anfang Dezember 2009 und Anfang Januar 2010 durchführten, ergab, dass ca. 80 % der Hotels die Preise aus 2009 unverändert ins neue Jahr übernommen haben", so Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, was der Hotelbranche für Beherbergungsleistungen eine Absenkung des Umsatzsteuersatzes von 19 auf 7 % beschert hat, bietet die Chance, durch moderatere Preise Hotels wieder besser auszulasten, indem Kunden finanziell entlastet werden. Immerhin wäre es rein rechnerisch möglich, ein Hotelzimmer, was den Verbraucher bisher 100 Euro gekostet hat, jetzt für ca. 90 Euro anzubieten, denn die im Endpreis von 100 Euro enthaltene Mehrwertsteuer reduziert sich von ursprünglich knapp 16 Euro auf jetzt knapp 6 Euro.

Die stichprobenartige Erhebung, die die Verbraucherzentrale Sachsen in allen Städten, in denen sie in Sachsen Beratungsstellen unterhält und in die sie von der Pension bis zum gehobenen Tages- und Touristenhotel unterschiedliche Beherbergungskategorien hat einfließen lassen, ergab jedoch etwas anderes. "Das teilweise vorgebrachte Argument, dass die Hotels nunmehr überfällige Investitionen tätigen werden und beim Servicepersonal aufstocken oder dass man sich jetzt noch nicht zu etwaigen Preisreduzierungen äußern könne, vermag nicht zu überzeugen", so die stellvertretende Geschäftsführerin der sächsischen Verbraucherzentrale, Bettina Dittrich. Die Politik und die Wirtschaft hatten mit dieser Steuererleichterung für die Hotelbranche sicher anderes im Sinn, und die Verbraucherzentrale hat für die Verbraucher anderes erhofft. Immerhin richtete Sachsens Wirtschaftsminister schon Mitte November 2009 an die sächsischen Hoteliers einen Apell mit der Aufforderung, die Steuersenkung zur Preissenkung zu machen und mit sinkenden Preisen zu werben. Auch die ehemalige Leipziger Finanzbürgermeisterin und jetzige Leipziger Bundestagsabgeordnete, Bettina Kudla, hatte noch Anfang Dezember 2009 gegenüber der Leipziger Volkszeitung erklärt, dass sie davon ausgehe, dass ein wesentlicher Teil der Steuervergünstigungen an die Verbraucher weitergereicht werde.

"Wir raten Verbrauchern, bei Hotelbuchungen ganz konkret nach Preisreduzierung zu fragen und sich dabei auf die neue gesetzliche Regelung zu beziehen", empfiehlt Dittrich. Immerhin haben Verbraucher eine starke Position, stellen sie doch einen Großteil der Übernachtungsgäste in Hotels dar. Die Verbraucherzentrale Sachsen appelliert gleichzeitig an die Hotelbranche, klug zu rechnen und die Entlastung weitestmöglich weiterzugeben. "Immerhin könne es auch passieren", so Dittrich, "dass ein Großteil derjenigen, die nicht privat, sondern beruflich unterwegs sind, ganz gezielt nach preiswerteren Hotels Ausschau hält. Diejenigen nämlich, die berechtigt sind, die Mehrwertsteuer aus ihrer Hotelrechnung als Vorsteuer geltend zu machen, erleben sonst mit einem unveränderten Hotelpreis eine drastische Preiserhöhung und genau das hat der Gesetzgeber mit Sicherheit mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht im Blick gehabt."

Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

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